Dashcam

  • Eine Kamera an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett, eine sogenannte Dashcam, ist gesetzlich nicht verboten.
  • Wer aber mit der Kamera permanent ohne konkreten Anlass den Verkehr filmt, verstößt gegen Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam dennoch als Beweismittel in einem Zivilverfahren grundsätzlich zulässig sind.
  • Achte beim Kauf oder der Nutzung einer Dashcam darauf, dass sie so wenig Daten wie möglich aufzeichnet und dauerhaft speichert: Entweder aktiviert sich die Kamera nur im Notfall, etwa bei einer Vollbremsung oder einem Unfall.
  • Oder sie überschreibt die Aufnahmen in kurzen Abständen und behält die Daten nur, wenn etwas passiert ist. Dann sollte die Verwendung auch datenschutzrechtlich zulässig sein.

    (Quelle: www.finanztip.de)